Benutzungsordnung der „Gemeindebücherei Heilig Geist“ (nachstehend Bücherei genannt)
- Allgemeines
(1) Die Bücherei ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht.
(2) Die Bücherei dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
(3) Die Ausleihe ist kostenlos. Die Bücherei erhebt Benutzungs-, Verwaltungs- und Mahngebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.
(4) Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.
- Anmeldung
(1) Für die Benutzung der Bücherei ist eine Anmeldung erforderlich.
(2) Personen über 18 Jahren melden sich persönlich an. Die Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung kann verlangt werden.
(3) Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird nur dann ein Leserausweis ausgestellt, wenn ihre gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für einen Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren,
(4) Mit seiner Unterschrift stimmt der Benutzer der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu.
(5) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift bzw. bei Betreten der Bücherei die Benutzungsordnung an.
- Leserausweis
(1) Jeder Benutzer erhält ab Schuleintritt einen Leserausweis, der bei jeder Ausleihe mitzubringen ist.
(2) Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.
(3) Änderungen der Anschrift oder des Benutzernamens sowie der Vertust des Ausweises sind der Bücherei unverzüglich zu melden. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.
- Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen
(1) Die Leihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Es kann maximal 2 mal (DVD 1 x) verlängert werden, sofern keine Vorbestellung für das betreffende Medium vorliegt. Für einzelne Medientypen kann die Bücherei kürzere Leihfristen festlegen. Die Bücherei kann die Zahl der ausgeliehenen Medien pro Benutzer beschränken.
(2) Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
(3) Bei Überschreiten der Leihfrist kann eine Säumnisgebühr von 1,- € pro Medium verlangt werden, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
(4) Erfolgt auf eine schriftliche Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, so ist die Bücherei berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen.
(5) Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden,
(6) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(7) Für die Benutzung der Onleihe gilt eine gesonderte Benutzungsordnung des Verbundes LEO-SUED.
(8) Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
(9) Auskünfte der Büchereimitarbeiter ergehen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Haftung und Behandlung der Medien
(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen,
(2) Die Bücherei überprüft stichprobenartig im Rahmen ihrer Möglichkeiten die zu Benutzungszwecken angebotene Software auf Viren. Erkennbar befallene Datenträger werden aus dem Bestand entfernt.
(3) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.
(4) Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden, der am Medium entsteht, schadensersatzpflichtig. Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist nicht erlaubt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(5) Der Schadenersatz wird von der Bücherei nach eigenem Ermessen festgelegt und orientiert sich am Kauf- bzw. Wiederbeschaffungswert.
- Verhalten in den Büchereiräumen
(1) Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb und die anderen Benutzer nicht gestört werden.
(2) Das Hausrecht wird von der Leitung der Bücherei oder den beauftragten Büchereimitarbeitern wahrgenommen, Anordnungen der Büchereimitarbeiter müssen befolgt werden.
- Nutzungsausschluss
Bei Zuwiderhandeln kann die Büchereileitung einen vorübergehenden Ausschluss von der Benutzung verhängen. Über einen dauerhaften Ausschluss entscheiden die Träger auf Antrag der Büchereileitung.
- Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2020 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung von 01.06.2018 außer Kraft gesetzt.
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Datenschutz für Benutzungsordnung
Benutzungsordnung
Gebührenänderung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Frage: Kann ich Bücher auch außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?
Antwort: Ja. Bitte benutzen Sie dazu unsere Medienbox links neben dem Eingang der Bücherei. Hier bitte keine Spiele, DVDs, CDs oder Zeitschriften einwerfen.
Frage: Was mache ich, wenn ich ein Buch / Medium verloren habe?
Antwort: Ich melde den Verlust in der Bücherei und muss den von der Bücherei festgelegten Schadenersatz zahlen. Er orientiert sich am Kauf- bzw. Wiederbeschaffungswert.
Frage: Was mache ich, wenn ich meinen Büchereiausweis verloren habe?
Antwort: Ich melde den Verlust in der Bücherei und erhalte gegen eine geringe Gebühr einen neuen Ausweis.
Frage: Wie richte ich meinen E-Reader für die Onleihe ein?
Antwort: Hilfe bei der Einrichtung findet man unter folgendem Link: https://hilfe.onleihe.de/site/on
Frage: Warum funktioniert das E-Book auf meinem Reader / meinem PC / meiner App nicht mehr?
Antwort: Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Ausweis noch gültig ist. Es könnte auch sein, dass die Ausleihfrist für das Medium überschritten wurde.
Frage: Kann ich meinen Beitrag auch per Überweisung oder per Karte zahlen?
Antwort: Bitte zahlen Sie bar. Die Ausleihe kann nur mit gültigem Ausweis erfolgen. Überweisungen werden nicht berücksichtigt. Es ist kein Kartenleser vorhanden.
Frage: Was mache ich, wenn ich mich online nicht in mein Konto einloggen kann?
Antwort: Ich prüfe, ob meine Login-Daten stimmen. Falls ja, prüfe ich, ob ich meine Jahresgebühr bezahlt habe. Die Onleihe funktioniert erst einen Tag nach erfolgter Verlängerung bei Ablauf des Ausweises. Wenn mein Ausweis noch gültig ist, und ich mich trotzdem nicht einloggen kann, versuche ich es später noch einmal. Oft funktioniert es dann problemlos.
Frage: Was mache ich, wenn es Probleme mit der iopac-Seite (Website für digitale Medien) gibt?
Antwort: Falls die Seite zu langsam oder gar nicht reagiert, empfiehlt es sich, es später erneut zu versuchen. Oft funktioniert es dann problemlos.
Frage: Nimmt die Bücherei auch Bücherspenden an?
Antwort: Wir nehmen gern gut erhaltene Romane (gebunden oder als Taschenbuch) sowie aktuelle, moderne Sachbücher und Kochbücher an.
Leserausweis
Sie möchten Mitglied in unserer Bücherei werden und viele tolle Bücher, Zeitschriften, CDs, DVDs oder Spiele ausleihen?
Dann kommen Sie gerne während der Öffnungszeiten bei uns vorbei und füllen einen Mitgliedsantrag aus. Alternativ können Sie das Antragsformular herunterladen, es ausfüllen und in die Bücherei mitbringen.
für Leser der Bücherei Emmerting
Saatgut-Tauschbörse
„SUCHE TOMATE BIETE COSMEA“ – DAS IST DAS PRINZIP UNSERER SAATGUT-TAUSCHBÖRSE
Tauschen Sie nach Herzenslust auf nicht-kommerzieller Basis selbst geerntete Samen von Gemüse, Kräutern, Wildblumen und mehr.
Gerade rechtzeitig zum Ende der Gartensaison wird die Pflanzensamen-Tauschbörse ins Leben gerufen, die ein Beitrag der Bücherei zur Ökologie und Nachhaltigkeit ist.
Mitmachen ist einfach: Kommen Sie ab 20.01.2024 zu den Öffnungszeiten vorbei und tauschen Sie kostenlos Saatgut aus, hegen und pflegen Sie die Pflänzchen bis zur Ernte, gewinnen Sie neues Saatgut und genießen Sie ihr eigenes Gemüse. Im nächsten Frühjahr bringen Sie dann die gewonnenen Samen in die Bücherei zurück, wo sie dann mit anderen Interessierten wiederum ausgetauscht werden können.
Zum Start der „Tauschbörse“ ist die Bücherei auf Spenden von Gärtnerinnen und Gärtnern angewiesen. Wer zuhause Saatgut aus dem vergangenen Gartenjahr hat, kann dieses ab Januar 2024 während der Öffnungszeiten in der Bücherei Emmerting, Hauptstrasse 35, abgeben. Die Samen werden in kleinen Papiertütchen verpackt, die mit dem Namen der entsprechenden Pflanze beschriftet sind. Holen Sie sich gerne schon jetzt leere Tüten bei uns ab!
Für die Benutzung der Tauschbörse gibt es nur wenige Regeln:
1. Wer etwas ausleiht, soll auch etwas zurückgeben.
Von jeder entliehenen Sorte sollte mindestens die gleiche Menge Saatgut im nächsten Frühjahr an die Bücherei zurückgegeben werden. Das heißt, man erntet die Samen der angebauten Pflanze und behält das Saatgut, das man selber braucht. Den Rest gibt man an die Bücherei ab.
2. Das Saatgut sollte sortenrein sein.
3. Die Saatgut-Bücherei darf größer, aber nicht kleiner, werden.
4. Die Tauschbörse endet am 1.04.2024 und öffnet wieder im Januar 2025
So starten Sie einen schönen Kreislauf und tragen gleichzeitig zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
Haftungsausschluß:
Das Saatgut wurde nicht nach den Regeln der EU-Saatgutverordnung gewonnen und geprüft, sondern stammt aus Privatgärten. Jegliche Gewährleistung schließt die Bücherei Emmerting aus.
Bitte keine Samen von Kürbissen, Zucchini oder Gurken abgeben. Dabei könnten unvorteilhafte bis giftige Rückzüchtungen entstehen.